AGB

 

§ 1. Begriffsdefinition

(1) SPEKTRUM SELB

ist der Name des Kommunalen Kinos der Stadt Selb und kann

  • stellvertretend für den Betreiber, die Betriebsleitung sowie die MitarbeiterInnen des Kommunalen Kinos Selb oder
  • für den Veranstaltungsort des Kommunalen Kinos Selb

stehen.

(2) Betreiber und Eigentümer

des Kommunalen Kino Selb ist die Große Kreisstadt Selb

(3) Gast

Sind alle Kundinnen und Kunden des SPEKTRUM SELB, die eine Veranstaltung besuchen und / oder das Café besuchen.

(4) Veranstaltungsort

meint das Gebäude und die verschiedenen Säle des SPEKTRUM SELB in der Poststr. 5 in Selb aber auch andere Veranstaltungsorte bzw. Spielstätten, in denen das SPEKTRUM SELB Veranstaltungen durchführt.

(5) Veranstaltungen

meint klassische Filmvorführungen, aber auch andere Veranstaltungen, die durch das SPEKTRUM SELB veranstaltet werden. Darunter fallen keine Veranstaltungen von Dritten bei denen das SPEKTRUM SELB seine Räumlichkeiten zur Verfügung stellt und / oder vermietet.

 

§ 2 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kommunalen Kino der Großen Kreisstadt Selb (nachfolgend „SPEKTRUM SELB“ oder „SPEKTRUM“ genannt) und den KundInnen des SPEKTRUM SELB.

(2) Kontaktdaten

Große Kreisstadt Selb

Ludwigstr. 6
95100 Selb

Telefon: 0049 9287 883-0

Telefax: 0049 9287 883-190

(3) Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen (einschließlich der Informationen und der Erteilung von Auskünften durch das SPEKTRUM SELB). Die Verkäufe sämtlicher über das SPEKTRUM SELB angebotenen Tickets, Gutscheine oder sonstigen Artikel erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.

(4) Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichende Bedingungen wird hiermit widersprochen, es sei denn, das SPEKTRUM SELB stimmt diesen ausdrücklich zu. Diese Zustimmung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der Auftragserteilung auf die AGB der Kundin oder des Kunden verwiesen wird und das SPEKTRUM SELB seine Leistung vorbehaltslos durchführt.

(5) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung des SPEKTRUM SELB, durch den Erwerb eines Gutscheins oder sonstiger Artikel oder durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Durchführung einer Sonderveranstaltung erkennt die Kundin oder der Kunde die nachfolgenden Bedingungen des SPEKTRUM SELB im Rahmen des Vertragsverhältnisses als für sich rechtlich verbindlich an.

 

§ 3 Kauf von Eintrittskarte

(1) Die von der Kundin oder dem Kunden erworbene Eintrittskarte berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch der auf der Eintrittskarte abgedruckten Veranstaltung zu dem angegebenen Termin. Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Sitzplatzes besteht nur dann, wenn dieser durch eine entsprechende Platz-/Reihennummer auf der Eintrittskarte ausdrücklich ausgewiesen ist. Weitere Leistungen, die nicht auf der Eintrittskarte ausdrücklich vermerkt sind, sind nicht im Kartenpreis enthalten.

(2) Mit Beginn der Veranstaltung bzw. des Hauptfilms verfällt der Anspruch der Kundin oder des Kunden auf Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Die Kundin oder der Kunde hat dann lediglich Anspruch auf Zuteilung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes derselben Preiskategorie. Ein Sitzplatzwechsel in eine höhere Sitzplatzkategorie während der laufenden Veranstaltung ist untersagt.

(3) Für den Verlust der Eintrittskarten nach der Aushändigung an der Kasse ist eine Kaufpreiserstattung ausgeschlossen.

(4) Ein Anspruch auf Erwerb sog. Freikarten gegen Vorlage entsprechender Berechtigungsdokumente (Ehrenkarten, Gästeausweise etc.) besteht nur im Falle eines für die Veranstaltung verfügbaren Kartenkontingents.

(5) Die Ticketpreise, die auf der Website und im Foyer des SPEKTRUM SELB ausgewiesen sind beziehen sich nur auf reguläre Filmvorführungen. Abweichende Ticketpreise bei Specials und Filmreihen sowie Sonderevents wie Opern-, Theater- und Sportübertragungen oder anderen Veranstaltungen des SPEKTRUM SELB sind möglich. Diese sind der jeweiligen Veranstaltung auf der Webseite des SPEKTRUM SELB zu entnehmen.

 

§ 4 Inanspruchnahme von Ermäßigungen

(1) Die Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist dem Kassenpersonal mit Abgabe der Bestellerklärung bekanntzugeben und durch Vorlage eines entsprechenden Dokumentes zu belegen. Die Ermäßigung wird nur für den nachgewiesenen Berechtigten für den Erwerb einer Eintrittskarte je Veranstaltung gewährt und ist nicht übertragbar. Informationen zu den geltenden Ermäßigungen sind den Aushängen im Foyer des SPEKTRUM SELB und der Webseite spektrum-selb.de zu entnehmen.

(2) Die Ermäßigungen, die auf der Webseite und im Foyer des SPEKTRUM SELB ausgewiesen sind beziehen sich nur auf reguläre Filmvorführungen. Abweichende Ermäßigungen bei Specials und Filmreihen sowie Sonderevents wie Opern-, Theater- und Sportübertragungen oder anderen Veranstaltungen des SPEKTRUM SELB sind möglich. Diese sind der jeweiligen Veranstaltung auf der Webseite des SPEKTRUM SELB zu entnehmen.

(3) Hat die Kundin oder der Kunde beim Online-Kauf ermäßigte Eintrittspreise in Anspruch genommen, so sind bei der Einlasskontrolle entsprechende Nachweise für ihre oder seine Berechtigung (z.B. Studentenausweis etc.) vorzuzeigen. Kann der Nachweis zur berechtigten Inanspruchnahme von Ermäßigungen nicht erbracht werden, muss das erworbene Online-Ticket an der Kasse komplett storniert und eine neue (nicht ermäßigte) Eintrittskarte erworben werden. Eine Rücküberweisung des bereits bezahlten Betrages für die ermäßigten Tickets erfolgt nur unbar auf das Zahlungsmittel, welches beim Online-Kauf benutzt wurde.

 

§ 5 Rückgabe von Eintrittskarten

(1) Mit Erwerb der Eintrittskarten entsteht zwischen den KundInnen des SPEKTRUM SELB und dem SPEKTRUM SELB ein verbindlicher Vertrag. Ein Anspruch auf Rückgabe der Karte gegen Erstattung des gezahlten Preises besteht nur dann, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet, deutlich vor dem Ende der Veranstaltung bzw. im Fall von Filmvorführungen deutlich vor dem Abspann abgebrochen wird oder soweit der nachfolgende Absatz (2) ein Rückgaberecht vorsieht.

(2) Die MitarbeiterInnen des SPEKTRUM SELB sind berechtigt aus Kulanz und im eigenen Ermessen Karten zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Für als Sonderveranstaltung deklarierte Vorstellungen, Sonderevents wie Opern-, Theater- und Sportübertragungen oder andere Veranstaltungen des SPEKTRUM SELB ist das Recht auf Rücknahme der Eintrittskarten ausgeschlossen.

(3) Im Vorverkauf oder Verkauf erworbene Eintrittskarten werden nur dann gegen Kaufpreiserstattung zurückgenommen, wenn diese mindestens eine halbe Stunde vor dem auf der Eintrittskarte festgelegten Veranstaltungsbeginn an der Kasse vorgelegt werden.

(4) Soweit die Voraussetzungen eines Rückgaberechts vorliegen erfolgen Rückerstattungen nur gegen Vorlage des Original-Tickets. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Es liegt im Ermessen des SPEKTRUM SELB die Erstattung bar oder bargeldlos abzuwickeln. Das SPEKTRUM SELB ist berechtigt, soweit infolge Kartenzahlung möglich, die Identität von ursprünglichem Ticketerwerber und Rückgebendem anhand von amtlichen Ausweisdokumenten zu prüfen. Die Rückerstattung ist bei fehlendem Identitätsnachweis oder fehlender Identität aus Gründen der Missbrauchsprävention ausgeschlossen.

(5) Auch für online-erworbene Karten bietet das SPEKTRUM SELB aus Kulanz die Möglichkeit einer Stornierung an. Diese Stornierung ist bis mindestens eine Stunde vor dem auf der Eintrittskarte festgelegten Veranstaltungsbeginn möglich. Für diesen Fall ist in der digitalen Kaufbestätigung ein Link enthalten, über den die gekauften Tickets storniert werden können. Nach der erfolgreichen Stornierung erhalten die KundInnen per Mail einen Gutscheincode in Höhe des Wertes der stornierten Karten. Dieser Code kann drei Jahre lang beim Kauf von Eintrittskarten ausschließlich online eingelöst werden.

(6) Wurden über den Online-Kartenshop Karten mit Preisermäßigung erworben und kann der Karteninhaber vor dem Besuch der Veranstaltung an der Kasse nicht den Nachweis erbringen zu dieser Ermäßigung auch berechtigt zu sein, so hat er – wenn ihm der Besuch der Veranstaltung verweigert wird – das Recht, vor Beginn der Veranstaltung die zu einem ermäßigten Preis erworbenen Karten zurückzugeben.

(7) Das SPEKTRUM SELB behält sich geringfügige Verschiebungen der Anfangszeiten und Änderungen des Veranstaltungsraums vor. Im Fall von Verschiebungen und Änderungen behalten Tickets ihre Gültigkeit, gegebenenfalls werden neue Plätze zugewiesen. Eine Rückgabe von Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist bei Verschiebungen von mehr als 30 Minuten möglich.

(8) Rückforderungen gezahlter Eintrittsgelder, die mit den Programminhalten in einen Zusammenhang gebracht werden, sind ausgeschlossen. Das SPEKTRUM SELB haftet nicht für körperliche oder seelische Beeinträchtigungen oder Schäden, die mit dem Inhalt, im Fall von Filmvorstellungen mit der Art der filmischen Darstellung oder sonstiger, subjektiv als nachteilig empfundener Merkmale begründet werden.

 

§ 6 Bedingungen für Gutscheinkäufe

(1) Das SPEKTRUM SELB bietet Wertgutscheine über verschiedene Beträge an. Diese können in der Höhe ihres Wertes eingesetzt werden. Der Wert gilt jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Gutscheine können ausschließlich zur Bezahlung eines Leistungsbezuges verwendet werden. Die Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.

(3) Die Wertgutscheine können sowohl beim Kauf an der Kasse des SPEKTRUM SELB als auch beim Online-Kauf auf der Website des SPEKTRUM SELB verwendet werden, soweit ein sogenannter „Gutscheincode“ aufgedruckt ist bzw. nur aus dem Gutscheincode besteht. Gutscheine ohne Gutscheincode können nur an der Kasse eingelöst werden.

(4) Online können die Wertgutscheine nur für den Kauf von Eintrittskarten verwendet werden. An der Kasse kann der Gutschein für Eintrittskarten, aber auch für Essens- und Getränkeangebote eingelöst werden.

(5) Der jeweilige Gutscheinbetrag wird von dem durch die Kundin oder den Kunden zu entrichtenden Eintrittskartenpreis abgezogen. Im Bezahlvorgang ist dazu der auf dem Gutschein aufgedruckte Gutscheincode einzugeben. Es können mehrere Wertgutscheine eingesetzt werden. Übersteigt der durch den eingesetzten Gutschein verkörperte Wert den von der Kundin oder dem Kunden zu entrichtenden Eintrittskartenpreis, so bleibt der verwendete Gutscheincode in Höhe des Restwertes aktiv.

(6) Storniert die Kundin oder der Kunde eine Eintrittskarte, die er mit einem Gutschein bezahlt hat so wird der verwendete Gutscheincode bzw. der ursprüngliche Wert des Gutscheins reaktiviert und kann erneut verwendet werden.

(7) Der Wert des Gutscheins kann auf verschiedenen Käufe aufgeteilt werden.

(8) Gutschein ist ab Kauf drei Jahre gültig. Sollte es abweichende Gültigkeiten geben, sind diese separat ausgewiesen.

(9) Der Gutschein berechtigt nicht zum Eintritt und ist keine Eintrittskarte. Jeder Gutschein muss vorab in eine reguläre Eintrittskarte umgetauscht werden. Das ist stationär an der Kasse möglich aber auch indem der Gutscheincode, der auf dem Gutschein aufgedruckt, ist beim Online-Kauf eingegeben wird.

(10) Gutscheine sind nur im SPEKTRUM SELB oder bei Veranstaltungen des SPEKTRUM SELB einlösbar.

 

§ 7 Prüfungspflicht der KundInnen

(1) Beim Kauf erhaltene Eintrittskarten sind umgehend auf ihre Richtigkeit (Veranstaltungstitel, Datum und Uhrzeit, Sitzplatz etc.), erhaltenes Wechselgeld, auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

(2) Erfolgt der Kauf von Eintrittskarten über das Online-Ticketing-System, so gilt diese Prüfungspflicht für die Bestätigungs-E-Mail und das elektronische Ticket (eTicket).

 

§ 8 Kauf von Online-Tickets und Online-Gutscheinen

 (1) Zur Abwicklung des Online-Ticketverkaufs nimmt das SPEKTRUM SELB die Dienste eines Service Providers (Cinetixx) in Anspruch. Cinetixx verkauft die Tickets im Namen und im Auftrag des SPEKTRUM SELB.

(2) Durch den Online-Kauf der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem jeweiligen Karteninhaber (Kinogast) und dem SPEKTRUM SELB zustande.

(3) Zwischen den End-KundInnen (Kinogäste) und Cinetixx kommt ein Vertrag über die Abwicklung des Kartenverkaufs zustande (Ticketvermittlungsvertrag). Die Ticketvermittlung beinhaltet, den Verkauf und die Lieferung von Eintrittskarten an die jeweiligen End-KundInnen sowie den Verkauf und die Lieferung von Gutscheinen.

(4) Weitere Bedingungen dieses Ticketvermittlungsvertrags sind in den AGB von Cinetixx aufgeführt: https://cinetixx.de/agbs.html

 

§ 9 Kinder- und Jugendschutz

 (1) Der Besuch von Filmvorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen des SPEKTRUM SELB sowie der Besuch des integrierten Cafés unterliegt den Bestimmungen zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JSchÖG). Bei Fremdveranstaltungen gelten die Vorgaben des jeweiligen Veranstalters bezüglich des Kinder- und Jugendschutzes.

(2) Bestehen Zweifel über das Alter der minderjährigen Gäste ist das SPEKTRUM SELB verpflichtet deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis o.ä.) darf daher keinen Eintritt erhalten. Kann das Alter nicht ausreichend nachgewiesen werden, gilt 11 (2) d dieser AGB. Schadenersatzansprüche des Besuchers wegen des so verwehrten Einlasses sind ausgeschlossen.

(3) Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für ihr jeweiliges Alter freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Auszüge aus dem geltenden Jugend-Schutzgesetz (JuSchG) sind hier abrufbar und im Foyer des SPEKTRUM SELB oder in den Mitspielstätten ausgehängt. Die Altersfreigaben der Filme sind unter „Programm & Tickets" bei den entsprechenden Filmen ausgewiesen. Diese Bestimmungen sind in jedem Fall bindend und können weder durch das Einverständnis noch durch die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder sonstiger Personen umgangen werden.

Weitere Informationen zu FSK und Jugendschutz bei Filmvorstellungen.

(4) Für andere Veranstaltungen im SPEKTRUM SELB gelten je nach Veranstaltungsart individuelle Jugendschutzvorgaben und Begrenzungen und können auf der Webseite oder bei den MitarbeiterInnen des SPEKTRUM SELB erfragt werden.

(5) Für den Aufenthalt im Café des SPEKTRUM SELB gelten folgende Vorgaben:

  • Der Aufenthalt im Café des SPEKTRUM SELB darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte Person (i.d.R. die Eltern) oder eine erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt im Café des SPEKTRUM SELB ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

Eine "erziehungsbeauftragte Person" ist eine volljährige Person (mindestens 18 Jahre), die im Auftrag und an Stelle der personensorgeberechtigten Personen (i.d.R. die Eltern) bestimmte Erziehungsaufgaben wahrnimmt (z.B. Begleitung/Aufsicht).

  • Der vorausgegangene Punkt gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

§ 10 Allgemeine Rechte und Pflichten im SPEKTRUM SELB

(1) Die Stadt Selb, Betriebsleitung sowie die MitarbeiterInnen des SPEKTRUM SELB üben das Hausrecht aus. Es gilt die im SPEKTRUM SELB aushängende und über die Webseite spektrum-selb.de abrufbare Hausordnung. Bei Gefahr haben die KundInnen den Anweisungen der MitarbeiterInnen Folge zu leisten. Die Fluchtwege des SPEKTRUM SELB sind stets frei zu halten.

(2) Die Mitarbeitenden des SPEKTRUM SELB oder die Kinoleitung können den Zutritt zum SPEKTRUM SELB insbesondere dann verweigern, wenn die Karten manipuliert oder beschädigt wurden, es sei denn, dies ist von Seiten des SPEKTRUM SELB selbst zu vertreten.

(3) Die Gäste und das Personal des SPEKTRUM SELB dürfen in keiner Weise gestört, belästigt oder diskriminiert werden.

(4) Die MitarbeiterInnen des SPEKTURM SELB verantworten nicht die Beaufsichtigung spielender Kinder. Die Begleitperson ist zur ständigen Beaufsichtigung des/der von ihr begleiteten Kindes/Kinder verpflichtet.

§ 11 Rechte und Pflichten des Betreibers

(1) Bei schuldhaften und erheblichen oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die im SPEKTRUM SELB aushängende Hausordnung, diese AGB oder gesetzliche Vorschriften kann die Kundin oder der Kunde unbeschadet weitergehender Ansprüche des Betreibers des SPEKTRUM SELB verwiesen werden. Die Kundin oder der Kunde hat kein Recht auf die Rückerstattung des Eintrittspreises, wenn der Verweis nach Beginn der Vorführung erfolgt.

(2) Das SPEKTRUM SELB ist insbesondere dann berechtigt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten und eine Rückabwicklung vorzunehmen, wenn

a) die Kundin oder der Kunde beim Bestellvorgang fehlerhafte Angaben gemacht hat und hierdurch die Bezahlung der Karten gefährdet ist,

b) ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit der Kundin oder des Kunden bestehen, weil diese oder dieser bereits innerhalb der letzten sechs Monate Karten im Kartenshop bestellt und dann grundlos nicht bezahlt hat, sich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befindet, im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hat oder eine öffentlich zugängliche Auskunft wie die Schufa Holding AG seine Zahlungsfähigkeit ernsthaft in Frage stellt und hierdurch die Bezahlung der Karten gefährdet ist,

c) der Karteninhaber am Einlass des Kinos anhand amtlicher Ausweise nicht nachweisen kann, dass er zu der im Verlauf der Bestellung geltend gemachten Preisermäßigung berechtigt ist und die Differenz zwischen ermäßigtem Preis und Normalpreis nicht vor Vorstellungsbeginn bezahlt, oder

d) der Karteninhaber am Einlass durch Vorlage amtlicher Ausweise nicht nachweisen kann, dass er der für den jeweiligen Film bestehenden FSK-Altersgrenze entspricht.

e) tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Besucher oder die Besucherin Aufzeichnungsgeräte mit sich führt und diese oder dieser eine ihr oder ihm aus diesem Grund angetragene Taschenkontrolle nicht akzeptiert.

(3) Die Rückabwicklung erfolgt entsprechend 5 (4) dieser AGB.

§ 12 Rechte und Pflichten der KundInnen

(1) Im Rahmen der Zutrittskontrolle oder bei Erwerb der Eintrittskarte an der Kasse ist auf Aufforderung die Berechtigung zur Zahlung mit der zur Zahlung verwendeten EC/Kreditkarte nachzuweisen, etwa durch Vorlage der verwendeten EC/Kreditkarte und / oder eines Personaldokumentes der Käuferin oder des Käufers. Erst bei Nachweis erhält die Kundin oder der Kunde die Erlaubnis zum Eintritt. Vorstehende Regelung gilt nicht für Käufe unter Verwendung des Zahlungsportals PayPal.

(2) Wurden über den Kartenshop Karten mit Preisermäßigung erworben muss der Karteninhaber vor dem Besuch der Veranstaltung an der Kasse den Nachweis erbringen, zu dieser Ermäßigung auch berechtigt zu sein. Bleibt er diesen Nachweis schuldig so gelten 11 (2) c und § 5 (7) dieser AGB.

(3) Während des Aufenthalts im SPEKTRUM SELB ist die Kundin oder der Kunde verpflichtet, dem Personal des SPEKTRUM SELB eine gültige Eintrittskarte vorzuweisen, sofern dies verlangt wird. Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, auch die über den Kartenshop erworbene Eintrittskarte am Einlass vorzuzeigen und bis zum Ende der Vorstellung bei sich zu tragen, so dass das Ticket durch einen Barcodescanner erfasst werden kann. Das ist durch Vorzeigen eines ausgedruckten Papiertickets möglich als auch durch Vorzeigen auf dem Smartphonedisplay. Die Kundin oder der Kunde trägt die Verantwortung für die Lesbarkeit des Barcodes. Kann die Gültigkeit des Tickets aus Gründen, die von der Kundin oder dem Kunden zu verantworten sind (z.B. schlechte Druckqualität, beschädigtes Ticket, zerkratztes Smartphonedisplay), nicht vor Vorstellungsbeginn verifiziert werden, so verfällt der Anspruch auf den Vorstellungsbesuch. Schuldhafte Verstöße gegen diese Verpflichtung können eine Straftat darstellen und u. Schadensersatzansprüche der Filmverleihunternehmen auslösen. Bei Leistungserschleichung wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein erhöhtes Eintrittsgeld in Höhe von EUR 50,00 erhoben.

§ 13 Verbot von Ton- und Bildaufnahmen

(1) Die Erstellung jeglicher Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen der Veranstaltungen oder der Räumlichkeiten im SPEKTRUM SELB sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Betriebsleitung des SPEKTRUM SELB untersagt. Ebenso wie die vollständige oder partielle Verbreitung oder Übertragung solcher Aufnahmen via Internet oder anderer Medien (einschließlich Mobilfunk). Auch die Unterstützung von anderen Personen bei solchen Aktivitäten ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

(2) Insbesondere Filme sind urheberrechtlich geschützte Werke gem. §2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers ist strafbar gem. §106 i.V.m. §15, 16, 17 UrhG. Insbesondere das Mitschneiden von Bild und Ton während einer öffentlichen Vorführung ist verboten gemäß §106, 16 i.V.m. §53 Abs. 7 UrhG.

(3) Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche Pirateriehandlung - also das Abfilmen im Veranstaltungsraum, Tonaufzeichnungen etc. - sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch den Lieferanten (u.a. Filmverleihfirmen) angezeigt und die Beschlagnahmung von Aufzeichnungsgeräten veranlasst wird. Auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behält sich das SPEKTRUM SELB vor.

(4) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das in den vorhergehenden Absätzen (1 - 2) genannte Verbot im Hinblick auf Filmvorführungen kann das SPEKTRUM SELB die Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu EUR 1.000,00 verlangen, es sei denn, es ist nachweislich kein Schaden oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden. Weitergehende Schadensersatzansprüche des SPEKTRUM SELB bleiben hiervon unberührt, die Vertragsstrafe wird jedoch angerechnet.

(5) Um das widerrechtliche Mitschneiden von Filmen und Veranstaltungen zu vermeiden, behält sich das SPEKTRUM SELB das Recht vor, Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke etc. stichprobenartig oder systematisch zu kontrollieren. Gäste sind nicht verpflichtet eine solche Kontrolle zu akzeptieren. Im Falle einer Weigerung behält sich das SPEKTRUM SELB jedoch das Recht vor diesen Gästen den Eintritt zu verwehren.

§ 14 Haftungsbeschränkung am Vorstellungsort

(1) Jegliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kinobesuch sind ungeachtet des Rechtsgrunds ausgeschlossen, es sei denn, das SPEKTRUM SELB, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

(2) Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. (1) gilt nicht bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

(3) Der in der Öffentlichkeit (z. B. Presseanzeigen etc.) angegebene Veranstaltungsbeginn, Programm, Plätze, sonstige Informationen z. B. Altersfreigabe o. ä. können sich als unvorhergesehene Umstände verändern und verstehen sich insoweit unter Vorbehalt. Das SPEKTRUM SELB behält sich nachträgliche Änderungen vor. Veranstaltungen mit weniger als 5 zahlenden BesucherInnen können ersatzlos entfallen. Schadenersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen. Das SPEKTRUM SELB haftet lediglich nach den gesetzlichen Bestimmunen, sofern die Kundin oder der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Betreibers, seiner Erfüllungsgehilfen oder auf Garantieübernahmen beruhen, diese jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

§ 15 Datenschutz

(1) Sämtliche Daten, die der Kunde beim Online-Erwerb von Eintrittskarten eingibt werden, soweit keine zusätzliche Einwilligung zur weiteren Verarbeitung und Nutzung der Daten erteilt werden, ausschließlich zum Zwecke der Ermöglichung der Nutzung des Online-Ticketsystems von Cinetixx sowie der Abrechnung durch Cinetixx gespeichert, verarbeitet und genutzt.

(2) Dritten werden die KundInnen-Daten nur in dem Umfang mitgeteilt, wie dies gesetzlich zulässig ist. Zur Bereitstellung der Cinetixx Services kann es etwa erforderlich sein, die KundInnen-Daten an das SPEKTRUM SELB wie auch an externe Dienstleister z.B. für die Transaktionsabwicklung, das Mahnwesen und das Forderungsmanagement weiterzugeben. Dabei werden die Daten höchst vertraulich behandelt und nur im erforderlichen Umfang an die jeweiligen Partner weitergegeben. Ferner ist Cinetixx verpflichtet, Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zu beantworten und gegebenenfalls personenbezogene Daten zu übermitteln.

(3) Cinetixx speichert die KundInnen-Daten nur solange, als dies nach dem Gesetz zulässig ist.

(4) Auf der Seite cinetixx.de sind die Datenschutzbestimmungen von Cinetixx nochmal gesondert einsehbar: https://www.cinetixx.de/datenschutz

(5) Über den Umfang der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von KundInnen-Daten außerhalb des Online-Ticketings informiert detailliert die Datenschutzerklärung, die unter

§ 16 Aufrechnungsbeschränkung, Schlussbestimmungen

(1) Die Kundin oder der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unbestritten sind.

(2) Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

(4) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Selb.

 

 

 

 

Ihre Geschenkidee

DER KINO-GUTSCHEIN

Ihre Lieblingsthemen

DIE KINO-FILMREIHEN

Ihr Filmbesuch

DIE KINO-MENÜS