Hausordnung

 

Liebe Gäste,

das SPEKTRUM SELB soll ein Ort sein an dem sich alle BesucherInnen gleichermaßen wohlfühlen können. Um einen Besuch bei uns für alle, ob Gäste oder Mitarbeitende, angenehm zu gestalten, haben wir nachfolgend einige Regeln formuliert, die für jeden Besuch im SPEKTRUM SELB und seinen Mitspielstätten gelten:

 

1. Eintrittskarten

Jeder Gast der im SPEKTRUM SELB einen Film anschaut oder eine Veranstaltung besucht, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Das gilt für die gesamte Dauer des Veranstaltungsbesuchs. Der auf der Eintrittskarte angegebene Veranstaltungsraum, Datum und Uhrzeit sowie die Reihen- und Sitzplatznummer sind verbindlich. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren der Film-Verleiher überprüft, die das SPEKTRUM SELB bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen.

  • Gäste, die im Veranstaltungsraum ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50,- verpflichtet und erhalten Hausverbot.
  • Der Umtausch von Eintrittskarten ist nur vor dem Beginn der gelösten Veranstaltung möglich. Mit Beginn der Veranstaltung verfällt jedes Recht des Besuchers auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes.
  • Frei- und Gästekarten sind nur gültig bei nicht ausverkauften Veranstaltung!

2. Kinder- und Jugendschutz

Der Besuch von Filmvorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen des SPEKTRUM SELB sowie der Besuch des integrierten Cafés unterliegt den Bestimmungen zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JSchÖG).

Bestehen Zweifel über das Alter der minderjährigen Gäste ist das SPEKTRUM SELB verpflichtet deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis o.ä.) darf daher keinen Eintritt erhalten. Schadenersatzansprüche des Besuchers wegen des so verwehrten Einlasses sind ausgeschlossen.

  • Bei Filmvorstellungen

Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für ihr jeweiliges Alter freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind.

Auszüge aus dem geltenden Jugend-Schutzgesetz (JuSchG) sind hier abrufbar und im Foyer des SPEKTRUM SELB oder in den Mitspielstätten ausgehängt. Die Altersfreigaben der Filme sind unter Programm & Tickets bei den entsprechenden Filmen ausgewiesen.

Diese Bestimmungen sind in jedem Fall bindend und können weder durch das Einverständnis noch durch die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder sonstiger Personen umgangen werden.

Weitere Informationen zu FSK und Jugendschutz bei Filmvorstellungen.

  • Bei anderen Veranstaltungen

Für andere Veranstaltungen im SPEKTRUM SELB gelten je nach Veranstaltungsart individuelle Jugendschutzvorgaben und Begrenzungen und können auf der Website oder bei den MitarbeiterInnen des SPEKTRUM SELB erfragt werden.

  • Beim Aufenthalt im Café des SPEKTRUM SELB

Das SPEKTRUM SELB betreibt im Foyer des Gebäudes ein Café in dem ebenfalls die Vorgaben des Jugendschutzes gelten.

    • Der Aufenthalt im Café des SPEKTRUM SELB darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte Person (i.d.R. die Eltern) oder eine erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt im Café des SPEKTRUM SELB ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

Eine "erziehungsbeauftragte Person" ist eine volljährige Person (mindestens 18 Jahre), die im Auftrag und an Stelle der personensorgeberechtigten Personen (i.d.R. die Eltern) bestimmte Erziehungsaufgaben wahrnimmt (z.B. Begleitung/Aufsicht).

    • Der vorausgegangene Punkt gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

3. Getränke und Speisen

Mitgebrachte Getränke und / oder Speisen dürfen im SEPKTRUM SELB nicht konsumiert werden. Gäste die diese Regelung nicht akzeptieren müssen damit rechnen, dass vom Hausrecht Gebrauch gemacht wird und ihnen der Zutritt zum SPEKTRUM SELB verwehret wird.

4. Mitschnitte im SPEKTRUM SELB

  • Die Erstellung jeglicher Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen der Veranstaltungen oder der Räumlichkeiten im SPEKTRUM SELB sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Betriebsleitung des SPEKTRUM SELB untersagt. Ebenso wie die vollständige oder partielle Verbreitung oder Übertragung solcher Aufnahmen via Internet oder anderer Medien (einschließlich Mobilfunk). Auch die Unterstützung von anderen Personen bei solchen Aktivitäten ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
  • Insbesondere Filme sind urheberrechtlich geschützte Werke gem. §2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers ist strafbar gem. §106 i.V.m. §15, 16, 17 UrhG. Insbesondere das Mitschneiden von Bild und Ton während einer öffentlichen Vorführung ist verboten gemäß §106, 16 i.V.m. §53 Abs. 7 UrhG.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche Pirateriehandlung - also das Abfilmen im Veranstaltungsraum, Tonaufzeichnungen etc. - sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch den Lieferanten (u.a. Filmverleihfirmen) angezeigt und die Beschlagnahmung von Aufzeichnungsgeräten veranlasst wird. Auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behält sich das SPEKTRUM SELB vor.
  • Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das Verbot im Hinblick auf Filmvorführungen kann das SPEKTRUM SELB die Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu EUR 1.000,00 verlangen, es sei denn, es ist nachweislich kein Schaden oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden. Weitergehende Schadensersatzansprüche des SPEKTRUM SELB bleiben hiervon unberührt, die Vertragsstrafe wird jedoch angerechnet.

5. Stichprobenartige Taschenkontrollen

Um das widerrechtliche Mitschneiden von Filmen und Veranstaltungen sowie die Mitnahme eigener Speisen und Getränke zu vermeiden, behält sich das SPEKTRUM SELB das Recht vor, Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke etc. stichprobenartig oder systematisch zu kontrollieren. Gäste sind nicht verpflichtet eine solche Kontrolle zu akzeptieren. Im Falle einer Weigerung behält sich das SPEKTRUM SELB jedoch das Recht vor diesen Gästen den Eintritt zu verwehren.

6. Gebotenes Verhalten in SPEKTRUM SELB

  • Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern und ähnlicher Spiel- und Sportgeräte ist im SPEKTRUM SELB aus Sicherheitsgründen untersagt.
  • Der Aufenthalt von Tieren (z.B. Hunde) in den Veranstaltungsräumen des SPEKTRUM SELB ist untersagt.
  • Der Aufenthalt betriebsfremder Personen im Vorführraum bzw. in den betrieblichen Nebenräumen des SPEKTRUM SELB ist untersagt.
  • Betteln, Hausieren, das Feilbieten von Waren, Musizieren sowie sonstige Auftritte künstlerischer Natur sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Betriebsleitung des SPEKTRUM SELB untersagt.
  • Im SPEKTRUM SELB herrscht grundsätzlich absolutes Rauchverbot.
  • Personen, die stark alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen oder sonstigen Rauschmitteln das Gebäude betreten werden des Hauses verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die sich erst innerhalb des Gebäudes in einen derartigen Zustand versetzen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
  • Der Aufenthalt im Foyer des SPEKTURM SELB ist nur in Verbindung mit einem Veranstaltungsbesuch, dem beabsichtigten Kauf eines der angebotenen Produkte, dem Verzehr der angebotenen Speisen und Getränke und zu Informationszwecken gestattet.
  • Die Räumlichkeiten des SPEKTRUM SELB sind so ordentlich zu hinterlassen wie sie vorgefunden wurden. Müllbehälter sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Beanstandungen sind umgehend an die MitarbeiterInnen des SPEKTRUM SELB zu melden.
  • Das Verteilen und Verkaufen von Prospekten, Flugblättern, Druckerzeugnissen und Werbeartikeln sowie das Anbringen von Plakaten sind ohne vorherige Genehmigung durch die Betriebsleitung des SPEKTRUM SELB
  • Die Mitnahme von Koffern, größeren Taschen und vergleichbaren Behältnissen ins SPEKTRUM SELB ist nicht gestattet. Für Handtaschen und vergleichbare kleinere Taschen gilt diese Beschränkung nicht.
  • Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen, Waffen und gefährlichen Werkzeugen und Gegenständen, Sprühdosen, Lärminstrumenten, Laserstiften, Flaschen, Dosen und Rauschmitteln ist nicht gestattet. Tiere dürfen ebenfalls nicht mitgenommen werden, ausgenommen solche, die zur Unterstützung von körperlich oder geistig beeinträchtigten Besuchern erforderlich sind.

7. Gefahren vorbeugen

  • Das Blockieren von Fluchtwegen und den Treppen ist untersagt.
  • Bei Stromausfall, Feuer etc. ist Panik zu vermeiden! Gäste müssen die Durchsagen oder Anweisungen der MitarbeiterInnen des SPEKTRUM SELB beachten. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet.

8. Sachbeschädigung und Gefährdung

  • Personen, die in irgendeiner Art und Weise das Gebäude, dessen Einrichtungen oder andere Inventarteile mutwillig beschmutzen, beschädigen, demontieren oder entfernen, werden des SPEKTRUM SELB verwiesen und mit einem Hausverbot belegt. Das SPEKTRUM SELB behält sich die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
  • Gleiches gilt für Personen, die andere Personen bedrohen, gefährden oder verletzen oder den geregelten Betriebsablauf auf andere Art und Weise stören. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.

9. Garderobe und mitgebrachte Gegenstände

  • Für Wertgegenstände, Garderobe und sonstige in das Gebäude mitgebrachte Gegenstände übernimmt das SPEKTRUM SELB bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung durch Fremdeinfluss keinerlei Haftung.
  • Fundsachen sind bei der Betriebsleitung des SPEKTRUM SELB abzugeben.
  • Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist untersagt. Mobiltelefone und sonstige Kommunikationsgeräte, die nicht der Nutzung des barrierefreien Kinos dienen wie beispielsweise bei Greta und Starks müssen im Veranstaltungsraum – spätestens zu Beginn des Programms – ausgeschaltet werden.
  • Die Mitnahme von Bild-, Film- und Tonaufnahmegeräten ist (mit Ausnahme von Mobiltelefonen) nicht gestattet. Es wird ferner auf Punkt 4 dieser Hausordnung hingewiesen.

10. Hausrecht

  • Das Hausrecht wird durch den Eigentümer oder seine Betriebsleitung sowie durch die MitarbeiterInnen des SPEKTRUM SELB ausgeübt.
  • Zur Wahrung störungsfreier Betriebsabläufe oder in Gefahrfällen ist den Anweisungen der MitarbeiterInnen des SPEKTRUM SELB in jedem Fall Folge zu leisten.

11. Geltungsbereich

Geltungsbereich dieser Hausordnung ist das gesamte Gebäude des SPEKTRUM SELB inklusive Zugang, gegebenenfalls dazugehörige Außenanlagen sowie das integrierte Café. Aber auch jeder andere Veranstaltungsort an dem das SPEKTRUM SELB als sogenannte Mitspielstätte Filmvorstellungen oder andere Veranstaltungen durchführt. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Hausordnung behält sich das SPEKTRUM SELB das Recht vor einen Hausverweis oder ein Hausverbot zu erteilen und/oder sonstige geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.

12. Haftung

Das SPEKTRUM SELB haftet insbesondere bei Sachschäden – auch wenn die Erfüllungsgehilfen sie verursachen – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haftet das SPEKTRUM SELB für Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

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